Microelectronics2Market 2024

Förderung für Unternehmen der Halbleiterindustrie und das zugehörige Wertschöpfungsnetzwerk
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
"Microelectronics2Market" als Technologieoffensive hilft bei der Etablierung neuer, offensiver Geschäftsfeldstrategien, die sich positiv auf die Halbleiterindustrie und verwandte Branchen in Österreich und der EU auswirken. Eine Kooperationsmöglichkeit ist nicht vorgesehen und auch nicht förderbar. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Voraussetzung für eine Förderung sind positive Auswirkungen des Vorhabens auf die Halbleiterindustrie und das dazugehörige Wertschöpfungsnetzwerk.

Für diese Technologieoffensive spezifisch ist auch der Bewertungspunkt der Technologieführer-Positionierung.

Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Microelectronics2Market-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - hervor. Die Förderung ist für kleinere Vorhaben und Projektvolumen bis zu € 3 Mio. je Projekt möglich. Die Förderungsquote hängt in erster Linie von der Unternehmensgröße ab. 

Microelectronics2Market-Projekte sind für gewöhnlich "single firm"-Projekte, daher ist keine Kooperations-Bonifizierung vorgesehen wie zum Beispiel bei einem Basisprogramm-Projekt oder Kleinprojekt.

Wer wird gefördert?

Die Technologieoffensive "Microelectronics2Market" legt den Schwerpunkt auf mittelständische Unternehmen (KMU und insbesondere Scaleups) ebenso wie etablierte Technologieführer.

Neben der klassischen Chipproduktion sind insbesondere auch Unternehmen aus verwandten Bereichen wie zB der Vormaterialfertigung, dem Packaging, Bonding etc., aber auch neue Verfahren zB im Zusammenhang mit der technologischen Nutzung von Quanteneffekten für Datenverarbeitung oder mit Energiespeicherung geeignet, einen Antrag zu stellen.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für ein "Microelectronics2Market"-Projekt besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu maximal 45 % der anerkennbaren Kosten. Für Mittelunternehmen (MU) gilt ein Satz von 35 %, für Kleinunternehmen (KU) von 45 % und für Großunternehmen  von 25 % der Projektkosten. 

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an, sie entsprechen dem Förderungsvertrag und sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.

Was sind die Einreichkriterien?

Für die Bewertung der "Microelectronics2Market"-Projekte gelten die Kriterien des Leitfadens für Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung. An eingereichte Forschungs- und Entwicklungsprojekte wird ein hoher Anspruch in Bezug auf den Innovationsgehalt, das technische Risiko sowie den Nutzen der Entwicklung gestellt. Ein hohes wirtschaftliches Risiko des Vorhabens wird im Sinne der "Microelectronics2Market"-Technologieoffensive positiv bewertet. Für diese Initiative spezifisch ist auch der Bewertungspunkt, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Unternehmen intensiviert wird.

Ausschreibungsspezifische Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Weitere geltenden Regelungen finden sich im entsprechenden Instrumentenleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
 
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
 
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.
 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Kontakt

Sarah GANSS
Sarah GANSS
T 0043577551517